Hilfe für Musiker, Freiberufler, musiktreibende Vereine

Hilfe für Musiker, Freiberufler, musiktreibende Vereine (Stand: 26.03.2020, siehe Update am Ende!)

wir haben aufgrund der aktuellen Situation recherchiert und sind auf folgende Hilfsangebote gestoßen, die auch für Sie interessant sein könnten:


GVL | Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten

Die GVL zahlt als Notmaßnahme für ihre freiberuflichen berechtigten ausübenden Künstler 250,- Euro für die Ausfälle von Konzerten und Produktionen.

Info und Antragsformular:
www.gvl.de/coronahilfe


DOV | Deutsche Orchestervereinigung

Insbesondere freischaffende Musikerinnen und Musiker sind von Konzertabsagen betroffen. Die DOV gibt Hinweise und Empfehlungen:

www.dov.org/oeffentliche_meldungen/corona-virus-leitfaden-fuer-freischaffende-aktualisiert

Als Notfallhilfe kann im Rahmen der vorhandenen/gespendeten Mittel eine einmalige Soforthilfe von bis zu 500,- Euro gewährt werden.

Zum Antrag hier:
orchesterstiftung.de/fileadmin/media/pdf/Antrag_DO-S-Nothilfefonds.pdf
 

KSK | Künstlersozialkasse

Maßnahme für Versicherte, deren Einkommensprognose sich verändert hat:

Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden auf Antrag den geänderten Verhältnissen angepasst. Eine Änderung der Schätzung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens sollte jedoch sorgfältig und behutsam erfolgen, da sie rückwirkend nicht mehr korrigiert werden kann.

Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden.
Hierzu folgen in Kürze weitere Informationen.

Info und Antrag für geänderte Einkommenserwartungen
www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html


GEMA | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Für Lizenznehmer, z.B. Spielstätten, Kulturbetriebe, Freizeiteinrichtungen, Spielstätten, Kulturbetriebe und Freizeiteinrichtungen, ruhen für den Zeitraum, in dem ein Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen muss, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen.

Ausführlicher Artikel auf der GEMA Webseite:
www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/



Weitere Maßnahmen und Tipps:

Wer keine Einnahmen erzielen kann, weil z. B. Konzerte, Unterricht u. ä. abgesagt werden, hat zudem die Möglichkeit Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II) zu beantragen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Jobcenter oder, für die Bewilligung von Arbeitslosengeld I die Agentur für Arbeit.

Steuerstundungen beim Finanzamt beantragen.

Wichtig: Alle Ausfälle, finanzielle Einbußen und entgangene Honorare dokumentieren. Schriftliche Vertragsvereinbarungen und Absagen aufbewahren. Dies könnte zu einem späteren Zeitpunkt zur Beantragung von Entschädigungsleistungen o.ä. nützlich werden.

Update vom 26.3.2020:

Bund und Länder haben Soforthilfen aufgelegt für Kleinunternehmer, Selbständige und Freiberufler.


Corona-Soforthilfen der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen. 

Diese beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.

  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate. 

Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. 

Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen: 
Nähere Informationen auf der Seite der Bundesregierung

Corona-Soforthilfen für 
Selbständige, Freiberufler und Künstler der Bundesländer


Baden-Württemberg

Höhe der Soforthilfe in Baden-Württemberg

  • 9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 30.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Antragsberechtigte und Voraussetzungen:
Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.

Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.

Rückzahlung: Die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg muss nicht zurückgezahlt werden. 

Beantragung: Der Antrag muss bei der zuständigen Kammer (IHK, Handwerkskammer) eingereicht werden.

 

Bayern
Soforthilfe für Selbständige und Freiberufler

Höhe der Soforthilfe in Bayern

  • Bis zu 5 erwerbstätige: 5.000 Euro
  • Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro
  • Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro
  • Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro

Antragsberechtigte und Voraussetzungen:
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw.Arbeitsstätte in Bayern haben.

Voraussetzung ist ein akuter Liquiditätsengpass. Das bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.

Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.

Rückzahlung: Die Soforthilfe in Bayern muss nicht zurückgezahlt werden.

Beantragung: Förderantrag online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per email oder Post an die zuständige Behörde senden.

Zur Webseite Soforthilfe Corona des Bayrischen Staatsministeriums. Dort finden sie auch das Antragsformular.


Berlin

Soforthilfe-Paket I für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter.

  • Rettungsbeihilfen mit einer Laufzeit von 2 Jahren
  • Darlehen bis zu 0,5 Mio Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio Euro
  • Rettungshilfen bis 0,5 Mio Euro können zinslos gewährt werden
  • selbstschuldnerische Bürgschaft in Darlehenshöhe obligatorisch

Alle Infos und den Antrag gibt es bei der Investitionsbank Berlin 


Soforthilfe-Paket II für Kleinunternehmer, Solo-Beschäftigte und Freiberufler

  • Zuschuss auf 5.000 Euro begrenzt

Antragsberechtigte und Voraussetzungen:
Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige.

Beantragung: Das konkrete Programm wird gerade erarbeitet und wird voraussichtlich in der Woche vom 23. – 27. März 2020 umgesetzt. 

Alle Infos gibt es auf der Webseite der Senatsverwaltung Berlin

 

Brandenburg
Sofortprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler

Höhe der Soforthilfe in Brandenburg

  • Bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro
  • Bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 Euro
  • Bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
  • Bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro
  • Bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro

Antragberechtigte: Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Rückzahlung: Die Soforthilfe in Brandenburg muss nicht zurückgezahlt werden.

Beantragung:  Alle Infos und den Antrag gibt es bei der 
Investitionsbank des Landes Brandenburg

 

Bremen
Corona-Soforthilfeprogramm Freiberufler

Höhe der Soforthilfe in Bremen: Je nach Höhe des dargestellten Liquiditätsengpasses bis zu 5.000 Euro. In begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro bei entsprechenden Nachweisen.

Antragberechtigte und Voraussetzungen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler in Bremen und Bremerhaven.

Rückzahlung: Es wird eine Billigkeitsleistung in der Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. 

Beantragung: Den Förderantrag vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post oder per Email einreichen. die Adresse finden Sie im Antragsformular.

 

Hamburg
Hamburg Corona Soforthilfe (HCS) des Senats

Höhe der Soforthilfe in Hamburg: 

  • 2.500 Euro (Solo-Selbständige)
  • 5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)
  • 10.000 Euro (10 bis 50 Mitarbeiter)
  • 25.000 Euro (51 bis 250 Mitarbeiter)

Antragberechtigte und Voraussetzungen: Kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.

Rückzahlung: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Beantragung der Soforthilfe: Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren soll diese Woche starten. Informationen zum Hamburger Soforthilfeprogramm für von der Coronakrise Betroffene gibt es hier.

 

Hessen
Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmer und Soloselbständige. Hessen stockt das Hilfsprogramm des Bundes auf.

Höhe der Soforthilfe in Hessen: 

  • bis zu 5 Beschäftigten:  10.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 10 Beschäftigten:  20.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 50 Beschäftigten:  30.000 Euro für drei Monate.

Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Beantragung: Die Soforthilfe Hessens baut auf die des Bundes auf. Die Rahmenbedingen stehen nun fest und die Antragsdetails befinden sich in der Finalisierung. Die Beantragung wird über die WIBank möglich sein.

 

Mecklenburg-Vorpommern
Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen.

Höhe der Liquiditätshilfe in Meckelnburg-Vorpommern: 

  • Darlehen bis 20.000 Euro zinsfrei, Laufzeit 5 Jahre
  • Darlehen bis 200.000 Euro im ersten Jahr Zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an, das erste Jahr ist tilgungsfrei
  • Restschuldbefreiung nach 36 Monaten möglich, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.

Beantragung: Eine Antragsvormerkung ist möglich bei der Gesellschaft für struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA). Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download zur Verfügung.

 

Niedersachsen
Zuschuss des Landes für Soloselbstständige, Kleinunternehmen und Kleinstunternehmen.

Höhe der Soforthilfe in Niedersachsen: 

  • bis zu 5 Beschäftigten:  3.000 Euro 
  • bis zu 10 Beschäftigten:  5.000 Euro 
  • bis zu 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • bis zu 49 Beschäftigten:  20.000 Euro 

Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Antragberechtigte und Voraussetzungen: Gefördert werden kleine gewerbliche Unternehmen, Angehörige der freien Berufe und Soloselbständige mit Betriebsstätte in Niedersachsen.

Beantragung: Antragstellung auf dem Kundenportal der NBank

 

Nordrhein-Westfalen
Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler.

Höhe der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen: 

  • Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro

Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Antragberechtigte und Voraussetzungen: Sofortprogramm für betroffene selbständige Künstler mit Auftragseinbrüchen und um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Beantragung: Antragsformular muss bei der jeweiligen Bezirksregierung eingreicht werden. Die zuständige Bezirksregierung steht auf dem Anmeldeformular. 

 

Soforthilfen für Kleinunternehmer in Nordrhein-Westfalen

Höhe der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen: 

  • Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung)
  • Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung)
  • Bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung)

Antragberechtigte und Voraussetzungen: NRW ergänzt Zuschüsse des Bundes, um Engpässe in Betrieben mit 10 bis 50 Mitarbeitern zu überbrücken. Auch für Solo-Selbstständige und Freiberufler. 

Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Beantragung: Info auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft des Landes NRW.Antragsstellung ab Freitag, 27.03.2020 möglich.

 

Rheinland-Pfalz
Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit 

Höhe der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen: 

  • Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
  • Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
  • Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
  • Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.

Rückzahlung: Das Sofortdarlehen muss zurückgezahlt werden. Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgehzahlt werden.

Beantragung: Info auf der Webseite der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

 

Saarland
Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer

Höhe der Soforthilfe im Saarland: 

  • Bis 1 Mitarbeiter bis 3.000 Euro
  • Bis 5 Mitarbeiter bis 6.000 Euro
  • Bis 10 Mitarbeiter bis 10.000 Euro

Antragberechtigte und Voraussetzungen: Die Kleinunternehmer-Soforthilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Solo-Selbstständige.

Beantragung:  Antrag herunter laden ausfüllen, fotografieren oder scannen und an die zentrale Mailadresse des Ministeriums senden: soforthilfe@wirtschaft.saarland.de

 

Sachsen
Förderprogramm: Sachsen hilft sofort

Höhe der Soforthilfe in Sachsen: Es können zinsfreie Darlehen in Höhe von 5.000 - 50.000 Euro beantragt werden. Im Einzelfall auch bis 100.000 Euro.
Laufzeit 10 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre.

Antragberechtigte und Voraussetzungen: Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen. Eine Kombination des Darlehens mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Bitte beachten Sie dabei, dass die Summe der insgesamt in Anspruch genommenen Fördermittel den durch die Coronakrise verursachten Liquiditätsbedarf nicht übersteigen darf. 

Beantragung: Antragsunterlagen bei der Sächsischen Aufbaubank.

 

Sachsen-Anhalt
In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes wird das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen.Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.

 

Höhe des Sofortprogramms in Sachsen-Anhalt: 

  • Bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro 
  • Bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro 
  • Bis zu 25 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro 
  • Bis zu 50 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro 

Antragberechtigte und Voraussetzungen: Neben Solo-Selbstständigen und Unternehmen können auch Künstler, Kulturschaffende sowie landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuschuss beantragen.

Beantragung: Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ab Montag, 30.03.2020.

 

Zuschüsse für Künstlerinnen und Künstler des Landes Sachsen-Anhalt.

Höhe der Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Sachsen-Anhalt: 
400 Euro pro Monat für zunächst maximal 2 Monate

Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt. 

Rückzahlung: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Beantragung: Antrag herunter laden ausfüllen, unterschreiben und an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt senden.

 

Schleswig-Holstein
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein stellt 500 Millionen Euro Soforthilfen für Unternehmen bereit, deren Existenz von der Coronakrise bedroht ist. 100 Millionen Euro davon werden als direkte Zuschüsse ausbezahlt.

Höhe der Soforthilfe in Schleswig-Holstein: 

  • 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
  • 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeiter
  • 10.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern

Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Antragberechtigte und Voraussetzungen: Für Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage, wenn für sie in Höhe der Soforthilfe keine Ansprüche auf Bundeshilfen bestehen.

Beantragung: Antrag herunter laden ausfüllen, unterschreiben an die Investitionsbank Schleswig-Holstein senden. Email Adresse finden Sie auf dem Antrag.

 

Thüringen
Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist.

Höhe der Soforthilfe inThüringen: 

  • Bis 5.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigte
  • Bis 10.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigte
  • Bis 20.000 Euro bei bis zu 25 Beschäftigten
  • Bis 30.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten

Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Antragberechtigte und Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind im Haupterwerbtätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 

Beantragung: Antrag per Post oder per Email an die Thüringer Aufbaubank senden. 

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr Musikhaus Schlaile Team 


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